Kontakt | Impressum | Startseite

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.

Aktuelle Themen

Aus der Republik

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied: die Vorschriften des SGB II sind nicht verfassungskonform.

Am 09.02.2010 verkündete Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung, „ ... dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen“. (Az.: 1 BvL 1/09; 1 BvL 3/09; 1 BvL 4/09).

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

« zurück