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AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.

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Staatenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Rechte von Kindern in Deutschland liegt vor

Am 21.04.2010 hat das Bundeskabinett den 3./4. Staatenbericht verabschiedet.

Gemäß Art 44 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Land, das die Konvention ratifiziert hat, alle 5 Jahre einen Staatenbericht vorzulegen, der die Entwicklung bezüglich der Umsetzung der Kinderrechte in dem jeweiligen Land dokumentiert. In der Folge befasst sich der UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern mit dem Bericht und gibt eine Bewertung hierzu ab.
Nachdem der 3. Staatenbericht im Rahmen der vorgeschriebenen Fristen nicht vorlag und auch die Frist für den 4. Staatenbericht seit einem Jahr fällig ist, liegt nun ein 3./4. Staatenbericht vor.

Die National Coalition (NC) – in der der AFET Mitglied ist - ist als Zusammenschluss von ca. 100 NGOs der zentrale NGO-Ansprechpartner des UN-Kinderrechtsausschusses. Die National Coalition kritisiert in ihrer Presseerklärung die "weiterhin Ungleichbehandlung von Flüchtlingskindern und die wachsende Kinderarmut in Deutschland". Sie wird in etwa einem halben Jahr ihren Schattenbericht zum Bericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss übermitteln.

Die Anforderung der UN ist, Kinder und Jugendliche an dem Staatenbericht zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund hat das BMFSFJ einen eigenen Kinder- und Jugendreport erstellt, in dem Kinder und Jugendliche zu Wort kommen bezüglich ihrer Einschätzung zu Kinderrechten in Deutschland. Der Kinder- und Jugendreport wird Mitte Mai 2010 vorgelegt werden.

Die National Coalition hat einen Entwurf eines Ergänzenden Berichtes zum 3. und 4. Staatenbericht vorgelegt, der von den Mitgliedern zurzeit diskutiert wird. Der Ergänzende Bericht sieht "unbestreitbare Fortschritte im Einzelnen", kritisiert aber grundlegende Mängel. Mit der Veröffentlichung des Ergänzenden Berichtes ist in Kürze zu rechnen.

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