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Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückgenommen
UN-Kinderrechtskonvention: Rücknahme der VorbehaltserklärungDas Bundeskabinett hat die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention endlich zurückgenommen. Jahrelang hatte es intensive Versuche verschiedenster gesellschaftlicher Gruppierungen und Organisationen gegeben, die Bundesregierung zu einer vorbehaltlosen Zustimmung zur UN-Kinderrechtskonvention zu bewegen. Auch politische Initiativen von Parteien und Bundesländern waren immer wieder auf der Tagesordnung. Sowohl vier Beschlüsse des Bundestags, der Petitionsausschuss und die so genannte Süßmuth-Kommission haben der Bundesregierung und den Landesregierungen empfohlen, die Vorbehaltserklärung zurückzunehmen, was jahrelang ohne Erfolg blieb.
Mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde der Kinderrechtskonvention 1992 hatte die Bundesregierung erklärt, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht zwingend für die Einreise von Ausländern und die Bedingungen ihres Aufenthalts in Deutschland gelten dürfen. Die Bundesregierung behielt sich vor, Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen. In den letzten Jahren hatte es zwar erste Verbesserungen für Flüchtlingskinder (insbesondere der 16-17jährigen gegeben), aber erst jetzt sind diese Kinder Kindern deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt.
Die National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechte in Deutschland, zu der auch der AFET angehört, begrüßte die nunmehr getroffene, längst überfällige Entscheidung. (Kurzinfo zur National Coalition s. Anmerkung weiter unten)
Mittlerweile hat der Deutsche Caritasverband ein Fachpapier erstellt, dass den Handlungsbedarf nach der Rücknahme der ausländerrechtlichen Vorbehaltserklärung zu UN-Kinderrechtskonvention aufzeigt. Unter dem Motto "Kinderrecht für alle" wird zu allen relevanteren Punkten Stellung bezogen. Das 29seitige Papier vom 12.07.2010 finden Sie hier zum Download.Gleiche Rechte für alle Kinder!
Die National Coalition begrüßt den (gestrigen) Beschluss des Bundeskabinetts zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention:
„Dies ist ein guter Tag für die Kinderrechte in Deutschland“, erklärten Dr. Sabine Skutta und Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, anlässlich der Rücknahme. „Lange haben wir auf einen Beschluss zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung warten müssen.“
Bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention 1992 erklärte die Bundesregierung u.a., dass sich Deutschland vorbehalte, Unterschiede zwischen inländischen und ausländischen Kindern zu machen. Die 18-jährige Geschichte der Aufrechterhaltung der Vorbehalte führte dazu, dass international übliche Standards für Flüchtlingskinder in Deutschland nicht galten, mit für sie einschneidenden negativen Folgen. Die Einschränkungen bezogen sich insbesondere auf Ziffer IV der Interpretationserklärung, den so genannten Ausländervorbehalt. Flüchtlingskinder hatten durch diese Erklärung in Deutschland nicht die gleichen Rechte wie andere Kinder. Sie wurden in Abschiebehaft genommen, und sie waren beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung und in der Kinder- und Jugendhilfe schlechter gestellt als deutsche Kinder.
Seit Jahren fordert die National Coalition als Zusammenschluss von rund 100 Organisationen auf Bundesebene zusammen mit zahlreichen weiteren Fachorganisationen die vorbehaltlose Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gemäß den völkerrechtlichen Vorgaben. Kinderrechte müssen für alle in Deutschland lebenden Kinder gelten, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus.
„Der Weg ist jetzt endlich frei, auch Kinder nicht-deutscher Herkunft unter den vollen Schutz des Völkerrechts zu stellen. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts müssen nun die Regelungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht entsprechend angepasst werden, so Skutta und Maywald.(Presseerklärung der National Coalition: Berlin, den 04. Mai 2010)
„(….)Jetzt müssen Taten folgen“, so Skutta und Maywald weiter. „In den kommenden Monaten wird sich zeigen, ob Deutschland tatsächlich ohne Wenn und Aber für die Rechte der Kinder steht. Die Bundesregierung ist gefordert die Weichen dafür zu stellen, auch Kinder nicht-deutscher Herkunft unter den vollen Schutz des Völkerrechts zu stellen. Die Regelungen im Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrecht müssen an die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention angepasst werden. Von den Ländern und Kommunen erwarten wir, dass sie Flüchtlingskindern in vollem Umfang alle Leistungen gewähren, die deutsche Kinder bekommen und entsprechend Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention bei allen Entscheidungen das Wohl der Kinder vorrangig im Blick haben.“
Presseerklärung (Auszug)der National Coalition vom 15.Juli 2010
Nation Coalition
Die National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, ist ein Zusammenschluss von rund 100 Organisationen und Verbänden, die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen und auf Mängel der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (UN-KRK) aufmerksam machen.
Weitere Informationen zur National Coalition finden Sie auch im Internet unter www.national-coalition.de.
Infos zum Kinder- und Jugendreport unter www.kinder-jugendreport.de
Die National Coalition wird aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes gefördert. Pressekontakt zur National Coalition: Kirsten Schweder: (030) 400 40-216 / 0163 62 789 16
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in kindgerechter Formulierung sowie in der Originalfassung
Die gekürzte und vereinfachte Fassung der UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 angenommen und von alle EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, ist in kindgerechter Sprache unter folgendem Link einzusehen: www.erzieherin.de/die-kinderrechtskonvention-der-vereinten-nationen.php
Die Originalfassung finden Sie (unter anderem) unter folgendem Link: www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechtskonvention.htm