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3./4. Staatenbericht - Bewertungen der National Coalition und der Kinderkommission
Der 3./4. Staatenbericht der Bundesregierung ist am 21.04.2010 vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Seitdem hat sich die Kinderkommission mit diesem Bericht befasst und eine Stellungnahme erarbeitet und aktuelle veröffentlicht (27.1.2011). Diese können Sie unter folgendem Link abrufen.
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Auch die National Coalition (*) hat Ende Januar ihren Ergänzenden Bericht vorgestellt. Dieser Schattenbericht sieht "unbestreitbare Fortschritte im Einzelnen", kritisiert aber grundlegende Mängel.
Hintergrund:
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Gemäß Art 44 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Land, das die Konvention ratifiziert hat, alle 5 Jahre einen Staatenbericht vorzulegen, der die Entwicklung bezüglich der Umsetzung der Kinderrechte in dem jeweiligen Land dokumentiert. In der Folge befasst sich der UN-Ausschuss für die Rechte von Kindern mit dem Bericht und gibt eine Bewertung hierzu ab.
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Eine Anforderung der UN ist es, Kinder und Jugendliche an dem Staatenbericht zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund hat das BMFSFJ einen eigenen Kinder- und Jugendreport erstellt, in dem Kinder und Jugendliche zu Wort kommen bezüglich ihrer Einschätzung zu Kinderrechten in Deutschland. Der Kinder- und Jugendreport wurde Mitte Mai 2010 vorgelegt.
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Weiterhin ist ein Ergänzender Bericht durch die NGO´s (Nicht-Regierungsorganisationen) vorgesehen. Diese sind in Deutschland in der National Coalition zusammengeschlossen. Der ergänzende Bericht wird der UN übergeben.
(*) Der AFET ist Mitglied der National Coalition. Derzeit sind rund 100 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen in der National Coalition mit dem Ziel zusammengeschlossen, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannt zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen.