Kontakt | Impressum | Startseite

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.

Aktuelle Themen

Aus der Republik

Bundeskinderschutzgesetz

BKiSchG von den Bundesländern abgelehnt
Ministerin will Vermittlungsausschuss anrufen.

Das von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, vorgelegte neue Bundeskinderschutzgesetz hat am vergangenen Freitag im Bundesrat keine Mehrheit der Stimmen bekommen. Zudem konnten sich die Länder nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen, so dass das Gesetz blockiert ist. Der Deutsche Bundestag hingegen hatte das Gesetz Ende Oktober ohne Gegenstimmen beschlossen und auch in der Fachwelt war das Gesetz einhellig begrüßt worden.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder will in dieser Woche die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung vorbereiten. Die wesentlichen Gründe der Länder dem Gesetz nicht zuzustimmen, waren die mangelnde Einbindung des SGB V in den Kinderschutz, die kritische Haltung zur Qualitätsentwicklung (§ 79a), die befristete Modellfinanzierung der Familienhebammen und die fehlende Entlastung der Kommunen.


BKiSchG: Ausschuss empfiehlt Vermittlungsverfahren

Der Bundestag hat das BKiSchG am 27.10.2011 mit den Stimmen der Regierungskoalition und unter Einhaltung der Oppositionsfraktionen verabschiedet und dem Bundesrat zur Befassung vorgelegt. Näheres finden Sie hier. Der zuständige Ausschuss des Bundesrates empfiehlt nun dem Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen. (LInk)

Wie der Bundesrat am 25.11.2011 entscheidet, wie lange der Vermittlungsausschuss ggfs. tagt bzw. zu welchem Zeitpunkt das BKiSchG endgültig verabschiedet wird, ist derzeit noch offen.


Anhörung zum Bundeskinderschutzgesetz - der AFET als Sachverständiger

Das neue  Bundeskinderschutzgesetz soll zum 01.01.2012 in Kraft treten und hat entscheidende Hürden genommen. Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages haben die Politikerinnen und Politiker  sich am 26.09.2011 mit den Stellungnahmen von 11 geladenen Expertinnen und Experten beschäftigt.

Der AFET war an der Anhörung beteiligt und wurde durch die Geschäftsführerin, Jutta Decarli, vertreten. Das geplante Bundeskinderschutzgesetz der Bundesregierung wurde von den Experten überwiegend positiv bewertet, zugleich jedoch als unterfinanziert angesehen. Dies war der einhellige Tenor der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag  Nachmittag zu dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/6256).

Im Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages können Sie sich die Debatte ansehen, eine Zusammenfassung bietet Ihnen der Link des Pressedienstes und die Stellungnahme des AFET zur Anhörung finden Sie hier.


Zum Bundeskinderschutzgesetz (Stand: Juli 2011)

Das Bundeskinderschutzgesetz hat entscheidende Hürden genommen. Nachdem die Verbände (u.a. auch der AFET) Stellung genommen haben, sind erfreulicherweise etliche Kritikpunkte in den Regierungsentwurf aufgenommen worden.

Die Beteiligung der Verbände -auch im Vorfeld- wird vom AFET sehr begrüßt und positiv bewertet. Es bleiben jedoch noch ungeklärte Fragen (etwa zur Finanzierung) und insbesondere auf den zentralen Kritikpunkt, die mangelnde Beteiligung des Gesundheitsministeriums/des Gesundheitswesens, ist erneut hinzuweisen.

Die AGJ veröffentlichte eine Stellungnahme zum geänderten Entwurf. Sie enthält eine Bewertung der vielen positiven Veränderungen ebenso wie die Auflistung der weiterhin bestehenden Kritikpunkte. Zentral ist auch die Stellungnahme der Länder vom 27.05.2011.

Das BMFSFJ äußert sich wie folgt:

Der Bundestag hat am 1. Juli in erster Lesung über das Bundeskinderschutzgesetz beraten. Das Bundeskinderschutzgesetz erfährt in vielen wichtigen Aspekten über die Parteigrenzen hinweg einen breiten Zuspruch. Mit dieser großen Unterstützung wird das Gesetz ein neues, gestärktes Bewusstsein gemeinsamer Verantwortung für die Kinder in Deutschland schaffen.

"Mit dem Bundeskinderschutzgesetz werden wir zukünftig die Kinder in unserem Land umfassender und wirksamer vor Vernachlässigung und Misshandlung schützen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Hermann Kues. "Hierzu werden wir vor allem die Frühen Hilfen für schwangere Frauen und werdende Väter stärken", so Dr. Hermann Kues.

Das Bundeskinderschutzgesetz bringt Prävention und Intervention gleichermaßen voran und stärkt die Akteure im Kinderschutz. Das Gesetz bezieht alle ein, die für den Schutz unserer Kinder Verantwortung tragen. dazu zählen alle staatlichen Ebenen wie Bund, Länder und Kommunen, alle Akteure im Kinderschutz, Eltern und Familien sowie systemübergreifend verschiedene Sozialleistungssysteme.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind:

Nach den Beratungen im Bundestag wird das Bundeskinderschutzgesetz abschließend nochmals dem Bundesrat vorgelegt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Quelle: Homepage des BMFSFJ, 1.7.2011


Der AFET positionierte sich im Februar 2011 zum neuen Entwurf des Kinderschutzgesetzes, der Ende 2010 vom BMFSF vorgelegt wurde. Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

« zurück