Betreutes Wohnen für junge Menschen im Sinne sonstiger betreuter Wohnformen gemäß § 34 und § 41 SGB VIII

Die Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, des ZBFS – Bayerisches Landesjugendamt, der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden bei den Regierungen sowie der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe erarbeitet und vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss in seiner 138. Sitzung am 14. November 2017einstimmig beschlossen und im Mai 2018 veröffentlicht. Kostenloser Download.