Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen beschlossen. Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss ist die SGB XIII Reform den Ländern zur Beratung und Zustimmung zugeleitet.

Nach unseren Informationen soll der Bundesrat am 17.05.2017 entscheiden und danach die Ausschüsse des Deutschen Bundestages.

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages ist (vermutlich) für Anfang Juni vorgesehen.

Wir gehen davon aus, dass keine weitere Verbändebeteiligung mehr erfolgt. Der AFET hat am 23. März, in der kurzen Frist von 4 Werktagen gemeinsam mit den anderen Erziehungshilfefachverbänden EREV, BVkE und IGFH, seine Stellungnahme als „Anmerkungen" abgegeben.

Der AFET stellt zugesandte und uns bekannte Stellungnahmen, Positionierungen und Fachtexte unkommentiert auf seine Homepage ein, um die Diskussion zur SGB VIII-Reform zu befördern und zu begleiten. Es obliegt der Leserin/dem Leser sich eine eigene Meinung zu bilden. Eine Positionierung des AFET erfolgt zur gegebener Zeit