Schiedsstellenkonferenz

Schiedsstellenkonferenz (SSTK) gem. § 78g SGB VIII - SSTK

Gemäß § 78g Abs. 1 SGB VIII haben die Bundesländer für Streit- und Konfliktfälle im Kinder- und Jugendhilferecht Schiedsstellen (SST) einzurichten. Die Bundesländerländer regeln die Errichtung, Rahmenbedingungen, Besetzung und Geschäftsführung sowie Kosten der Schiedsstellen durch Rechtsverordnungen selbstständig. Im Ergebnis verfügen die Schiedsstellen der Bundesländer über verschieden ausgestaltete Geschäftsordnungen. Dabei ist festzuhalten, dass jede Schiedsstelle unabhängig arbeitet, jedoch in der Sache oft ähnliche Erfahrungen gesammelt werden.

Der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. organisiert seit Inkrafttreten der §§ 78a ff. SGB VIII einmal jährlich den Austausch zwischen den (stellvertretenden) Vorsitzenden sowie Geschäftsstellenleiter*innen der Schiedsstellen. Er übernimmt die Geschäftsführung und Organisation der SSTK und agiert als Ansprechpartner für Fragen rund um das Schiedswesen der Kinder- und Jugendhilfe.