Chancen und Möglichkeiten von präventiven und niedrigschwelligen Leistungen für Betroffene – Fachtag zur Umsetzung des §20 SGB VIII (29.09.2023 | 9:00 - 13:00 Uhr | DIGITAL)

Digitaler Fachtag am Fr. 29.09.2023 von 9:00 - 13:00 Uhr

Die Neufassung des § 20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ bietet auf vielen Ebenen großes Potential für Weiterentwicklung die Kinder- und Jugendhilfe. Dies betrifft etwa die an vielen Stellen geforderte Schnittstellen-, Netzwerk- und Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen (z.B. Gesundheitshilfe, Eingliederungshilfe, Suchthilfe). Auch eine präventive Ausrichtung des Leistungssystems der Kinder- und Jugendhilfe wird durch die Neufassung gestärkt und ein niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützungsleistungen wird konkretisiert.

Für Familien mit Unterstützungsbedarf, die bislang kaum durch die Kinder- und Jugendhilfe erreicht werden – wie Familien mit psychisch, sucht- und chronisch kranken Eltern – können passende und nicht stigmatisierende Hilfen ohne „Umweg“ über das Jugendamt organisiert werden. Die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen fördert als präventive Leistung den Kinderschutz. Niedrigschwellige Unterstützungsangebote können einer potenziellen Verfestigung von familiären Problemen und kindeswohlgefährdenden Krisensituationen vorbeugen und intensive(re) Hilfeformen sowie weitreichende Eingriffe – wie Inobhutnahmen, Sorgerechtsentzüge und dauerhafte stationäre Unterbringungen – verhindern.

Die Umsetzung des § 20 SGB VIII „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe birgt vielfältige Chancen und Möglichkeiten, stellt Jugendämter und freie Träger jedoch vor Herausforderungen. Dies hängt auch damit zusammen, dass bislang nicht auf Routinen und verlässliche Verfahrensabläufe bei der Implementierung und Ausgestaltung der Hilfen zurückgegriffen werden kann. Unterstützungsleistungen der Familienpflege mit hauswirtschaftlichem Schwerpunkt werden bislang eher anderen Leistungsträgern zugeschrieben und bestehende Vorrang/Nachrang-Regelungen gegenüber Gesundheitshilfe und anderen Sozialleistungsträgern (nach § 10 SGB VIII) erschweren eine einfache Hilfegewährung. Um individuelle, flexible und gleichzeitig schnell und direkt gestaltete Hilfen nach § 20 SGB VIII gewährleisten zu können, müssen Leistungsvereinbarungen zwischen öffentlichem Träger und Leistungserbringern, wie Erziehungsberatungsstellen und anderen Beratungsdiensten, geschlossen werden. Hierbei sind Fragen zur Kostenübernahme, Sicherstellung des Unterstützungsangebotes (z.B. Pat*innenmodelle), Modalitäten der Einbeziehung des Jugendamtes u.a. zu klären.

Der Fachtag zielte darauf ab, die Umsetzung des §20 SGB VIII zu fördern und Hilfestellung für freie und öffentliche Träger zu leisten. Hierfür wurden Bedarfslagen aus verschiedenen Perspektiven konkretisiert und passende Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. Familienpflege und Pat*innenmodelle) diskutiert. Zudem wurden Best-Practice Beispiele – hinsichtlich formaler Leistungsvereinbarungen und bestehender Praxis – einzelner Kommunen vorgestellt.

Zielgruppe des Fachtages waren Leitungs- und Fachkräfte öffentlicher Träger (insb. ASDs und Jugendhilfeplanung), freier Träger (als potenzielle Leistungserbringer), (Erziehungs-)Beratungsstellen, Leitungs- und Fachkräfte aus „benachbarten“ Handlungsfeldern in der mit Kindern psychisch, sucht- und chronisch erkrankten Eltern (Gesundheitswesen, Suchthilfe, Frühe Hilfen …) sowie alle anderen Interessierten.

Die Referent*innen des Fachtages sind Expert*innen aus öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, aus den Frühen Hilfen, aus der Suchthilfe und Medizin/Psychiatrie, aus dem Kinder- und Jugendhilferecht sowie von Betroffenenverbänden.