Professioneller Kinderschutz oder (eher) Selbstschutz?

24.11.2015 in Hannover
Hinweise und Empfehlungen aus der Praxis öffentlicher und freier Jugendhilfeträger zum „8a-Verfahren“

Angeregt durch die Rückmeldungen aus der Praxis zu der AFET-Arbeitshilfe „Empfehlungen zum "8a-Verfahren" nach dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes…“ veranstaltete der AFET eine Fachtagung, die sich der Rolle der öffentlichen und freien Träger und den Pflichten sowie Risiken fachlichen Handelns im wirksamen Kinderschutz am Beispiel des „8a-Verfahrens“ widmete.

In den Vorträgen und Fachforen wurde ein besonderer Augenmerk auf die aktuellen Fragen aus der Praxis der freien und öffentlichen Jugendhilfe gerichtet. In den Diskussionen ging es vor allem um das gemeinsame Verständnis des Schutzauftrages, die gemeinsame Verantwortung für den Schutzauftrag der Minderjährigen, die Rolle der SPFH im Kinderschutz und im 8a-Verfahren sowie die Funktion und Rolle des Familiengerichts.

Die thematischen Grußworte zur Rolle der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger im „8a-Verfahren“ wurden von Claudia Langholz (AFET-Vorstand, Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie) und Thomas Walter (Jugend- und Sozialdezernent der Landeshauptstadt Hannover, Vorsitzender des Fachausschusses Soziales, Jugend und Familie des Deutschen Städtetages) gehalten.

Die Hauptvorträge hielten:

Die Fachforen wurden in Tandems – von VertreterInnen der öffentlichen und freien Jugendhilfe – geleitet: