„Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ - Neuer Beteiligungsprozess

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe auf der Grundlage des im Juni 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) weiterzuentwickeln. Eine Auftaktveranstaltung ist für den 6.11.2018 vorgesehen. Daran soll sich ein einjähriger Beratungsprozess in einer Arbeitsgruppe mit rund 50 Mitgliedern anschließen

Das gesamte Vorhaben steht unter der Überschrift „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Zur Einrichtung der Geschäftsstelle haben die Erziehungshilfefachverbände im Vorfeld einen Zwischenruf verabschiedet, der kritische Fragen beinhaltet, Erwartungen formuliert und zugleich eine Zusammenarbeit anbietet. Zudem haben die Erziehungshilfefachverbände ihre Fragen und Prüfsteine an die SGB VIII-Reform und ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz im Oktober 2018 aktualisiert.