Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist laut § 6 AFET-Satzung ein Organ des Verbandes. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens alle 2 Jahre statt.

Sie befasst sich u.a. mit den Grundsatzfragen der Verbandsarbeit. Sie informiert sich über die Arbeit des Verbandes und gibt fachliche Anregungen.