Entwickelte, angewendete und geprüfte Konzepte für den Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (KuJH) sowie in Pflegeverhältnissen der Familienpflege – Erste Ergebnisse aus der Praxis (19.04.2023 | 9:00 - 13:00 Uhr | DIGITAL)
Digitale Fachveranstaltung des AFET am 19. April 2023
Im Zentrum des digitalen Fachtages stehen die gesetzlichen Änderungen/Neuerungen im Kinderschutz die Normen 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 sowie 37b SGB VIII betreffend. Ziel des KJSG ist u.a. die Sicherung und Stärkung der Rechte und des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegeverhältnissen der Familienpflege. Mit Vertreterinnen der öffentlichen und freien Träger sowie Pflegekinderhilfe (Familienpflege) möchten wie die Umsetzung dieser gesetzlichen Änderungen/Neuerungen für die Sicherung und Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in stationären und ambulanten Einrichtungen der KuJH sowie in der Pflegekinderhilfe (Pflegeverhältnissen in der Familienpflege) praktisch einordnen und erste Umsetzungsschritte sowie auch die stete Weiterentwicklung von Handlungsoptionen in der Sozialen Arbeit des Kinderschutzes in einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erörtern.
Als Expertinnen wirken mit:
- Hanna Binder (DIJuF - Referentin für Jugendhilfe und Familienrecht)
- Kerstin Held (Pflegemutter & Vorstandsvorsitzende Verband behinderter Pflegekinder e.V.)
- Joachim Glaum (Niedersächsisches Landesjugendamt, FB Kinder, Ju-gend und Familie)
- Ralf Mengedoth (Evangelische Jugendhilfe Schweicheln, Einrichtungsleitung Heimathafen)
- René Seiser (FB Jugend und Familie – Leitung Kommunaler Sozialer Dienst, Landeshauptstadt Hannover)
Wir werden uns dem Thema aus verschiedenen Perspektiven heraus nähern und hierzu u.a. folgenden Fragestellungen nachgehen:
- Was beinhaltet die Beratung zur Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten?
- Was beinhaltet die Überwachung der Einführung von Schutzkonzepten vor Ort?
- Wie werden die gesetzlichen Neuregelungen durch öffentliche Träger umgesetzt?
- Wie werden Pflegepersonen und Kinder an der Gestaltung des Schutzkonzeptes beteiligt?
- Wie werden die Weiterentwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung der Qualitätsmerkmale (§ 79a S. 2 SGB VIII) gewährleistet?
- Wie nehmen freie Träger die Beratung für die Entwicklung und An-wendung von Schutzkonzepten im Unterschied zur Überwachung der Einführung von Gewaltschutzkonzepten vor Ort wahr?
- Vor welchen Herausforderungen stehen freie Träger in der Pflegekin-derhilfe (Pflegekinderdienste)?
- Wie werden Pflegeeltern beteiligt und beraten?
- Wie unterscheiden sich die Schutzbedürfnisse von Kindern und Ju-gendlichen mit Beeinträchtigungen von den Schutzbedürfnissen nicht beeinträchtigter Kinder und Jugendlicher in der Familienpflege?
- Was läuft bereits gut und was sollte sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in Pflegeverhältnissen der Familienpflege weiterentwickeln?
- u.a.m.
Der Termin: 19. April 2023 von 9:00 – 13:00 Uhr
Format: digital
Tagungsgebühr: 50 Euro (AFET-Mitglieder), 65 Euro (Nicht-Mitglieder)
Anmeldung über den AFET-Webshop